Wie kann man als Unternehmen mit Scrum und Fremdpersonal über Dienstverträge erfolgreich zusammen arbeiten?

Geschrieben von Yuliya Mijuk am 22.05.2014

"Ich habe mich in der letzten Zeit intensiv mit dem Thema Scrum auseinandergesetzt. Doch der Schnittpunkt "Scrum und der Einsatz von Fremdpersonal" (vor allem über Dienstverträge) hat bei mir sehr viele Unklarheiten hinterlassen. Auch nach ausführlichster Recherche im Internet, konnte ich keine präzisen und hilfreichen Informationen erlangen. Haben sie einen Tipp, oder sogar Informationen für mich, wie man als Unternehmen mit Scrum und Fremdpersonal über Dienstverträge erfolgreich zusammen arbeiten kann, ohne die Vorschriften zu missachten? Bei meiner Fragestellung handelt es sich vor allem um die Gesetzgebung in Deutschland (Weisungsbefugnis, Verbot Fremdpersonal wie eigene Mitarbeiter zu behandeln etc.) "

Yuliya Mijuk: Beim Einsatz von Fremdpersonal in Scrum sind "Time & Material" Verträge üblich: Lösen von Arbeitspaketen, dedizierte Arbeit im Sprint abgerechnet nach Anwesenheit. Dafür muss aber das Vertrauen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vorhanden sein. Wenn das Vertrauen nicht gegeben ist, muss man zuerst daran arbeiten, dann am Vertrag.

Einige Quellen, die einem dabei helfen können, eine passende Vertragsform zu finden:

Die Thematik ist im Bezug auf die Gesetzgebung in Deutschland nicht ganz einfach, aber meistens liegen die Fallstricke beim Einsatz von Projektmitarbeitern in agilen Teams nicht an der Gesetzgebung, sondern an unflexiblen Unternehmensrichtlinien. Letztendlich kann ein rechtssicherer Vertrag - wie auch im Fall unserer Kollegin Frau Benefield - nur durch die Zusammenarbeit zwischen agilen Experten und Fachanwälten entstehen. Davon habe ich hier in Deutschland, zumindest als generelles Angebot, nichts gehört.

Heiko Stapf:  Das Thema ist in den Konzernen gerade mehr als kritisch. Teilweise werden im wahrsten Sinne des Wortes Hundertschaften von Externen vor die Tür gesetzt. Bei einigen grossen Unternehmen dürfen Externe nicht in ScrumTeams eingesetzt werden (wg. Weisungsbefugnis).

Viele der Probleme sind erstmal hausgemacht. Aber die Angst bei den Juristen sitzt tief, da die Rechtslage völlig ungeklärt ist (man findet Urteile, die diametral in die entgegengesetzte Richtung gehen). Da die Konzerne in diesem Bereich die schlechte Presse fürchten, gehen sie auf Nummer sicher und werfen die Externen raus. Wir haben auf dem PMCamp in Stuttgart darüber diskutiert. SessionDoku findet ihr hier:

PM Dienstleistungen in Zeiten der ANU

Für mich gilt zur Zeit:

  • Grundsätzlich versuchen wir weiterhin Dienstleistungsverträge anzustreben (Entscheidung liegt beim Kunden)
  • Für die hartnäckigen Kunden werden wir die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung für unsere zukünftigen Mitarbeiter beantragen
  • Diverse Maßnahmen berücksichtigen (Klare Abgrenzung der Tätigkeit, zu Rollen, die bereits in den Firmen vorhanden sind / Haftpflichtversicherung / keine Integration in interne Zeiterfassungs- oder Urlaubssysteme / wenn es geht auch keine interne eMail Adresse…)
  • Als Geschäftsführer / Kommanditist habe ich eine gewisse "Narrenfreiheit" - das muss man den Konzernen aber auch erstmal klar machen.
Yuliya Mijuk

Über die Autorin

Yuliya Mijuk

Yuliyas berufliches Leben fing gleich mit Scrum an. Sie ist Certified Scrum Professional und hatte ihre Zertifizierung als ScrumMaster in 2006. Nach dem Computerlinguistikstudium an der LMU München kam sie 2004 zu WEB.DE, wo zu dieser Zeit die Umstellung auf Scrum stattfand. Später hat Yuliya als ScrumMaster und Scrum Coach bei SPRiNT iT und bei billiger.de gearbeitet.

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